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Zwangsimpfung gegen Schweinegrippe? Pandemie schränkt Grundrechte ein

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird im Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) klar geregelt. Im Pandemiefall werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) und das Recht auf körperliche Unversehrtheit bis auf weiteres eingeschränkt.

jungemedienhamburg

Zwangsimpfung! Wie die wohl durchgesetzt werden wird? Feldjäger mit Kisten voll Ampullen gehen von Tür zu Tür?

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